Sind die Therapiegespräche vertraulich?
PsychotherapeutInnen unterliegen einer gesetzlichen verankerten Verschwiegenheitspflicht. Somit darf ich weder Informationen über ihre persönlichen Daten, Inhalte über ihre Gespräche, noch über den Besuch der Psychotherapie selbst weitergeben. Ein berechtigter Austausch findet lediglich mit einem(r) Supervisor(in) statt, welche(r) ebenfalls der Verschwiegenheitspflicht unterliegt.